Posts mit dem Label IT-Fachleute werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label IT-Fachleute werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

13 Juni 2018

Russische Kriegswolke

2
Russische Datenwolke
Das russische Militär baut eine große Datenwolke auf, die im Kriegsfall als Ersatz-Internet dienen wird.

Die Datenwolke wird in zwei Jahren komplett fertig sein. Sie wird es Russland erlauben, in Kriegszeiten zu überleben, auch wenn das Land vom Weltnetz komplett abgekuppelt wird.

Dieses Projekt gehört zum Plan der nationalen Modernisierung Russlands. Das Hauptziel des Plans besteht darin, dass Russland jeden großen Krieg einschließlich des Weltkrieges bzw. der globalen Isolation überleben soll.

Diese Kriegswolke wird dann zum Bestandteil des bereits aufgebauten russischen Militärnetzes.
Nach Worten von German Klimenko, dem Berater des russischen Präsidenten auf dem Gebiet der Informationstechnologien, kann sich das russische Militär bereits heute auf sein eigenes geschlossenes und geschütztes internes Netz stützen: „Technisch sind wir bereits auf jede Sondersituation vorbereitet“.

Die ersten Informationen über das russische „unabhängige Internet“ kamen zum Ende letzten Jahres. Es wurde auch bekannt, dass das russische Netz völlig unabhängig vom weltweiten DNS-System ist.
Damals wurde während einer Sitzung des russischen Sicherheitsrates die Initiative des Aufbaus eines alternativen Domain-Name-Systems auf der höchsten politischen Ebene eingehend erörtert. Dabei wurde betont, dass nur dieser Schritt Russland sowie seine Verbündete bei einem großangelegten Cyberangriff ausreichend schützen kann.

Westliche Experten, insbesondere die von Defense One, vermuten aber, dass die russische Kriegswolke durchaus als ein Angriffsmittel auf dem IT-Gebiet dienen könnte.

Nach den letzten Berichten kann Russland demnächst soweit gehen, dass die russische Kriegswolke ihren Netzverkehr auch den kommerziellen Nutzern zur Verfügung stellen könnte.

Die russische Kriegswolke, die voraussichtlich ca. 6 Mio. US-Dollar kostet, stützt sich auf spezielle Datenverarbeitungszentren, die durch das ganze Land zerstreut werden. Eines davon wurde vorrangig in Südrussland aufgebaut, um das Militärpotential Russland in dieser Region zu steigern.

Die Defence-One-Experten gehen davon aus, dass dieses südrussische Segment des Militärnetzes nicht nur die Krim, sondern auch Teile der Ostukraine abdeckt.

Analytiker der Forschungsorganisation CNA Sam Bendett meint, dass das russische Militärnetz als ein Schlüsselelement des Datenschutzes gegen westliche Einmischung dienen soll: „Russland investiert intensiv in die Entwicklung militärischer Spitzentechnologien, insbesondere in Hard- und Software eigener Produktion. Zum Beispiel werden die Datenverarbeitungszentren der russischen Militärwolke heute nur aus russischen Komponenten bebaut, obwohl die meisten IT-Bausteine sowohl im Militär- als auch im Zivilbereich erst vor kurzen bei den westlichen Produzenten eingekauft wurden. Das ändert sich nun aber rasant.“

Quelle
* Dies ist eine leicht gekürzte deutsche Übersetzung aus dem Russischen.
Weiter »

27 April 2018

Jagd auf Russen eröffnet

3
USA gegen russiche IT-Fachleute
Dr. Igor Aschmanow ist ein international bekannter russischer Experte auf dem Gebiet der Informationstechnologien.

Er befasst sich mit zahlreichen (darunter auch sehr sensiblen) IT-Projekten in Russland. Öffentlich tritt er eher selten auf. Diesmal äußert er sich aber in zentralen russischen Massenmedien zu einem brisanten Thema, das auch ihm persönlich gut bekannt ist.

Es geht ums Headhunting auf US-amerikanische Art, d.h. um eine brutale „Kopfjagd“ nach russischen IT-Fachleuten, die sich inzwischen immer mehr einer richtigen wilden Treibjagd ähnelt.

Solch eine Programmierer-Jagd sei, so Aschmanow, besonders billig und sehr effektiv.
Das amerikanische Headhunting besteht heute u.a. in einer erzwungenen Auslieferung bestimmter russischer Bürger in die USA aufgrund von Strafverfahren, die wegen angeblicher Verstöße gegen alle möglichen US-Rechte eingeleitet werden.

Auf solch eine exotische Art und Weise werden jedes Jahr Dutzende russische IT-Fachleute „angeheuert“, d.h. weltweit aufgespürt, verhaftet und in die USA abtransportiert.

Als besonders beliebte Jagdreviere gelten dabei Spanien, Tschechien, Norwegen, Dominikanische Republik, Finnland, Lettland, Thailand, Bangkok, Costa Rica, Malediven und Griechenland.

Als entscheidenden Grund für solch eine dramatische Entwicklung nennt Herr Aschmanow die grundsätzliche Einstellung der USA, die die ganze Welt als ihre eigene Rechtshoheitzone betrachten. So fordern die Vereinigten Staaten meistens direkt, also am Interpol vorbei, die Auslieferung von Menschen, die sie interessieren. Und die meisten Länder werden dabei durchaus gefügig. Aus Angst, meint Aschmanow.

Rechtfertigend könnte man natürlich erwidern, dass die Auszuliefernden sowieso Gauner sind. Also wäre es grundsätzlich in Ordnung, dass Verbrecher gefasst und bestraft werden. So einfach ist die Situation jedoch nicht. Man hat nämlich beinah keine Möglichkeit zu erfahren, ob angebliche IT-Verbrecher wirklich Verbrecher sind. Wenn man Geschichten der Ausgelieferten verfolgt, sieht man leicht eine Gesetzmäßigkeit: wenn der Angeklagte die Verständigung im Strafverfahren in den USA akzeptiert, kriegt er höchstens ein paar Jahre Knast oder sogar auf Bewährung und wird bald frei. Sonst muss er unglaubliche 25 bis 40 Jahre für eine versuchte Hack-Aktion an einer Webseite absitzen. Übrigens, soviel bekommt man in Russland nicht einmal für einen Totschlag.

Das Schema ist hier aber ganz einfach:
Das Gericht im Land, wo der „russische Hacker“ verhaftet wurde, richtet sich nicht nach den aus den USA eingereichten Beschuldigungen, sondern prüft lediglich, ob die angeblich begangene Tat nach der lokalen Gesetzgebung strafbar ist. Wenn das so ist, dann wird der „Täter“ ruhigen Herzens in die USA ausgeliefert. Denn es ist doch überall bekannt, dass die US-amerikanischen Gerichte besonders unvoreingenommen sind.

Sobald aber der Ausgelieferte in den USA landet, sagt man ihm: „Hör mal zu, Junge. Hier erwarten dich 30 bis 40 Jahre Knast. Du wirst also dein ganzes Leben hinter Gittern verbringen, wenn deine dunkelhäutigen Zellengenossen dich nicht schon vorher totbumsen. Die Verständigung im Strafverfahren gibt dir aber eine Chance, nach ein paar Jahren in einem „guten Gefängnis“ wieder frei zu kommen (vielleicht wirst du auch sofort frei), danach bekommst du Greencard und Festanstellung bei der National Security Agency.

Was soll denn der gedemütigte „russische Hacker“ tun? Er sitzt vielleicht seit Monaten allein, von seiner Familie, Heimat und Freunden abgeschottet. Er kann sich keinen guten Anwalt leisten. Er ist durch „gut gemeinte“ Tipps von „professionellen“ Zellengenossen desorientiert. Er glaubt, dass er tatsächlich 30 Jahre Knast vor sich hat. Und natürlich ist er schlussendlich bereit, sich im Strafverfahren zu verständigen.

Und gerade ab diesem Zeitpunkt ist das amerikanische Gericht nicht mehr verpflichtet, Beweise zu berücksichtigen. Die Verständigung ist doch schon da, was will man mehr? Das ist sehr bequem, zumal Beweise meistens sowieso nicht vorhanden sind. Ab sofort kann man (und braucht man) nicht mehr beweisen, ob der „russische Hacker“ tatsächlich ein Verbrecher ist.

Es ergibt sich dann eine reine Win-Win-Sintuation: der US- Nachrichtendienst bekommt einen neuen Fachmann, US-Aufklärer kriegen weitere Sterne auf ihre Schulterstücke, und der „Hacker“ bekommt seine „Freiheit“.

Natürlich ist das keine wirkliche Freiheit. Der „begnadigte Verbrecher“ kann nun beliebig beauftragt werden: zum Beispiel als „Zeuge“ und Teilnehmer an verschiedenen Propaganda-Kompagnien: Doping, Hacker-Attacken, Lauschangriffe usw. Ab jetzt macht er natürlich alles Mögliche mit.

Die Reise eines russischen IT-Fachmanns ins Ausland (Dienstreise, Urlaub) ist heute leider mit einem großen Risiko verbunden, weil er dort meistens als Freiwild betrachtet wird.

Das Fazit von Aschmanow: Russland braucht dringend einen staatlichen Mechanismus, um seine Bürger im Ausland zu schützen und notfalls zu retten. Ganz besonders, wenn es um russische intellektuelle Ressourcen geht.

Quelle
Weiter »

© Copyright

Blog Russischer Funker, www.rusfunker.com, 2017-2025. Unautorisierte Nutzung von Inhalten oder Teilen der Inhalte aus diesem Webblog ist ohne eine schriftliche Zustimmung des Autors nicht gestattet. Auszüge können hingegen genutzt werden, jedoch nur mit einer eindeutigen Nennung der Quelle. Diese muss folgendermaßen stattfinden: Nennung des Autors, der Website inklusive einem Link zum Original-Artikel.